FAQs – Häufig gestellte Fragen

FAQs für alle.

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Für welche Geräte gibt es eine Förderung?

Für alle Geräte, die von EcoGastro zertifiziert wurden. Die Förderungen werden direkt durch akkreditierte Händler an die Endkunden vergeben.

Die Liste der Geräte ist auf ecogastro.org veröffentlicht.

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Muss ein Antrag für die Förderung eingereicht werden?

Nein, die Förderungen werden von den Gerätehändlern in Abzug gebracht. Endkunden müssen nichts tun.

Fragen Sie Ihren Händler, ob ein Gerät von EcoGastro gefördert wird.

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Wird ausschliesslich der Ersatz gefördert?

Ja, es muss immer ein altes Gerät ersetzt werden, um in den Genuss der Förderung zu kommen.

Ersetzen zwei kleine Geräte ein grosses, werden beide gefördert, beispielsweise bei Kombidämpfern.

FAQs für Geräteverkäufer.

Wer kann Förderbeiträge vergeben und diese bei EcoGastro einfordern?

Alle Schweizer Geräteverkäufer, die Geräte an Endkunden verkaufen und die Förderbestimmungen akzeptieren und dies mit Unterschrift einmalig bestätigt haben. Die Förderbestimmungen können Sie hier herunterladen

Wie soll das EcoGastro Label verwendet werden?

Das Label ist gerätespezifisch, nicht herstellerspezifisch. Das Label darf und soll ausschliesslich in Zusammenhang mit entsprechend zertifizierten Geräten eingesetzt und in Verbindung gebracht werden.

Müssen die Endkunden informiert werden?

Ja, die Endkunden müssen zwingend informiert werden, dass sie eine Förderung von EcoGastro erhalten. 

Wie erhalten Geräteverkäufer die Förderbeiträge?

Die Verkäufer fordern monatlich die Förderbeiträge per Email ein unter Verwendung der entsprechende Excelliste "Meldeliste Endabnehmer", welche Sie hier herunterladen können.

Wie lange gelten die Förderbeiträge?

Die Beiträge gelten immer bis Ende des Kalenderjahres. Die neuen Beträge für das Folgejahr werden bis zum 30. November publiziert und können hier eingesehen werden.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt in Regel innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Meldeliste. 

Wird auch der Ersatz von alten elektrischen Öfen, Umluftöfen, normale Öfen und Pizzaöfen durch einen Kombidämpfer gefördert?

Ja – wenn die genannten Öfen durch zertifizierte Kombidämpfer ersetzt werden, so fördert EcoGastro dies auch.

Werden auch Occassionsgeräte gefördert?

Ja, es muss aber beachtet werden, dass die Förderung maximal 39% der Kosten des Gerätes betragen darf.

Förderbestimmungen

EcoGastro wird realisiert durch Eartheffect und unterliegt den Förderbestimmungen von ProKilowatt, dem Förderprogramm des Bundesamtes für Energie.